Kann ich als Gesellschafter die Verlegung der Gesellschafterversammlung verlangen??
Gesellschafterversammlungen sind das Herzstück der inneren Willensbildung einer Gesellschaft. Hier werden Beschlüsse gefasst, Strategien abgestimmt und Weichen für die Zukunft gestellt. Doch was tun, wenn ein Gesellschafter am angesetzten Termin verhindert ist – etwa durch Krankheit, Urlaub oder einen unaufschiebbaren Geschäftstermin?
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann ein Anspruch auf Verschiebung besteht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie Ihre Rechte als Gesellschafter wirksam durchsetzen.
1. Terminauswahl durch Geschäftsführung
Das Recht des Gesellschafters, an Versammlungen teilzunehmen und sein Rede- und Stimmrecht auszuüben, ist Kernbestandteil seiner Mitgliedschaftsrechte. Deshalb ist die Geschäftsführung verpflichtet, erkennbare Terminkollisionen zu vermeiden und Termine so zu legen, dass alle Gesellschafter teilnehmen können. Eine willkürliche oder gar schikanöse Terminauswahl – etwa mit dem Ziel, einen Gesellschafter durch eine bewusst herbeigeführte Terminkollision von der Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung abzuhalten – ist unzulässig.
