Die Gesellschafterklage nach § 715b BGB
In der unternehmerischen Praxis kommt es immer wieder vor, dass Gesellschafter ihren Pflichten nicht nachkommen. Besonders heikel wird es, wenn Ansprüche gegen Mitgesellschafter gerichtlich durchgesetzt werden müssen und die Geschäftsführung, die hierfür eigentlich zuständig ist, untätig bleibt. In solchen Konstellationen ist es entscheidend zu wissen, welche rechtlichen Instrumente einem Gesellschafter zur Verfügung stehen und wie diese wirksam eingesetzt werden können. In diesem Beitrag beleuchten wir den Anwendungsbereich der Gesellschafterklage nach § 715b BGB und zeigen auf, welche Handlungsmöglichkeit Gesellschafter haben, wenn der Geschäftsführer seiner Klagepflicht nicht nachkommt – sowie welche Fallstricke dabei zu beachten sind.
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